3. Apr. 2024, 09:56 Uhr
Erwahrung der Erneuerungswahlen vom 3. März 2024 - Gemeinderat
Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Das Wahlergebnis wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt die Gemeindekommission das Ergebnis der Gemeinderatswahl verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt. Den Wieder- und Neugewählten wird herzlich zu ihrer Wahl gratuliert.