Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen
Die Gemeinde führt während des Winterdienstes auf den öffentlichen Verkehrsflächen, welche sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Gelterkinden befinden und dem Fahrzeug- und Fussgängerverkehr dienen, die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung durch. Der Winterdienst wird dabei von der Gemeinde auf den verschiedenen Strassen nach einem Kategorien- und Dringlichkeitsplan durchgeführt. Zum Schutz der Umwelt und der Belagsflächen erfolgt der Salzeinsatz nach dem Grundsatz eines differenzierten Winterdienstes: „So viel wie nötig - So wenig wie möglich“. Eine Schwarzräumung wird nur auf bestimmten Strassenabschnitten angestrebt. Der Winterdienst auf den Kantonsstrassen erfolgt durch den Kanton.
Damit der Winterdienst möglichst rationell und gefahrlos durchgeführt werden kann, sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten (Strassenreglement Art. 16). Damit können auch allfällige Beschädigungen an den Fahrzeugen verhindert werden.
Mit dem Winterdienst wird keine ständige Betriebsbereitschaft aller öffentlichen Verkehrsflächen angestrebt. Er erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel. Besonders wichtig sind auch die Eigenverantwortung und die Geduld der Nutzerinnen und Nutzer (inkl. Fussgängerinnen und Fussgänger) der Verkehrsflächen. Diese haben ihr Verkehrsverhalten jederzeit den Witterungs- und Verkehrsflächenverhältnissen anzupassen (VRV Art. 4) (SVG Art.32 Abs. 1) und auch für ihre Reisen genügend Zeit einzuplanen.
Auf folgendem Strassenabschnitt erfolgt kein Winterdienst:
- Rössliweg (zwischen Lättenweg und Oberer Chürziweg/Langacherweg)