Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 - Beschlussprotokoll
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024
Protokoll
://: Das ausführliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 wird genehmigt.
Traktandum 1: Konzessionsvertrag Strom
://: Genehmigung des Konzessionsvertrages Elektrizitätsnetz mit der EBL und Genehmigung des Gemeinderates, den Vertrag zu unterzeichnen.
://: Kompetenzerteilung an den Gemeinderat, gemäss Art. 6 Abs. 2 des Konzessionsvertrags die Konzessionsabgabe jährlich festlegen zu können. Die Höhe der Abgabe kann erstmalig für das Jahr 2026 angepasst werden.
://: Für das Jahr 2025 verbleibt die Konzessionsabgabe wie bisher bei 0.34 Rp./kWh (exkl. MWST).
://: Der Gemeinderat kann die Konzessionsabgabe in den Folgejahren während der Erstvertrags-dauer (bis 2032) im Bereich von 0.3 Rp./kWh bis 0.6 Rp./kWh (exkl. MWST) festlegen.
://: Der Konzessionsvertrag tritt nach der allseitigen Unterzeichnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Traktandum 2: Schulergänzende Tagesstrukturen „Pilotprojekt 2025-2028“
://: Genehmigung des Pilotprojektes 2025-2028 im Lindenhof mit der gemeindeeigenen Lösung im Umfang von brutto CHF 920'000 inkl. MWST (netto CHF 88'000).
://: Nach zwei Jahren wird das Pilotprojekt vollumfänglich evaluiert. Die Evaluation kann zu einer öffentlichen Ausschreibung führen, in der die privatwirtschaftlichen Angebote innert nützlicher Frist dem Pilotprojekt gegenübergestellt werden.
://: Der Gemeinderat informiert die Gemeindeversammlung, jeweils im Juni, über die Einhaltung der Zielwerte (Belegungszahlen, Kosten, Einnahmen und die geplanten Projekt- und Modulanpassungen).
://: Ablehnung des Zusatzantrages der Gemeindekommission:
„Der Gemeinderat prüft, ob sich bei der Nutzung des leerstehenden Kindergarten Kirchrain für die Tagesstrukturen tiefere Gesamtkosten ergeben. In die Kostenrechnung sind die Mietkosten für die Liegenschaft Lindenhof, von der Gemeinde getragene Umbaukosten (sofern nicht als Investition zu buchen) und Kosten für eine allfällige Raumergänzung mittels Container im Kirchrain miteinzubeziehen und gegenüberzustellen.
Weiter prüft der Gemeinderat die Nutzung der bestehenden gemeindeeigenen Infrastrukturen (Gemeindesaal, Bibliothek, Jundt-Huus, Fischerstube, etc.) für die heutigen sporadischen Nutzer des Kindergarten Kirchrain, namentlich der Waldkindergarten und der Mütter- / Väterberatung.
Der Standort muss durch den gesamten Gemeinderat genehmigt werden.“
Traktandum 3: Investitionskredit „Ersatz Transportleitung Wolfstiege-Rütschacherweg“
://: Genehmigung des Investitionskredites von CHF 905’000 inkl. MWST für den Ersatz Transportleitung Wolfstiege (Pumpwerk Wolfstiege bis Rütschacherweg) mit Projektierung und Ausschreibung.
Traktandum 4: Investitionskredit „Sauberabwasserleitung Reservoir Fluh“
://: Genehmigung des Investitionskredites von CHF 450'000 inkl. MWST für die Sauberabwasserleitung Reservoir Fluh.
Traktandum 5: Finanzplan 2025-2029
Kein Beschluss.
Traktandum 6: Budget 2025 inkl. Festlegung Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge und Genehmigung Gesamtstellenprozente
://: Genehmigung der Steuersätze, Gebühren mitsamt Vorteils- und Anschlussbeiträgen und Er-satzabgabe.
://: Genehmigung der Gesamtstellenprozente 2025.
://: Genehmigung des Budgets für das Jahr 2025. Dies ergänzt im Konto 3420.3636 mit CHF 10‘000 für den Verein Kultur Marabu.
Traktandum 7: Nachtragskredit „Bleichiweg Strassenbau“
://: Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 226'147.11 zum Investitionskredit «Bleichiweg Strassenbau».
Traktandum 8: Mutation Strassennetzplan Siedlung Parzelle Nr. 818
://: Zustimmung zur Aufhebung der geplanten Erschliessungsstrasse auf der Parzelle Nr. 818 im Strassennetzplan Siedlung.
Traktandum 9: Neues Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege
://: Zustimmung zum neuen Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege. Dies mit der Anpassung in Art. 5: „Bei Vorliegen besonderer Gründe kann der Gemeinderat die Leitung nach Rücksprache …“.
Traktandum 10: Beitritt zum Naturpark Baselbiet
://: Ablehnung des Beitrittes zum Trägerverein Naturpark Baselbiet.
Referendum
Gemäss §§ 48 und 49 des Gemeindegesetzes (SGS 180) bestehen folgende Referendumsmöglichkeiten:
Dem fakultativen Referendum unterstehen folgende Beschlüsse:
■ Traktanden 1-4
■ Traktandum 6 (Teilbeschlüsse Gebühren, Beiträge, Abgabe, Gesamtstellenprozente)
■ Traktanden 7-10
Ein entsprechendes Begehren ist von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Keine Referendumsmöglichkeiten bestehen bei folgenden Beschlüssen:
■ Protokoll
■ Traktandum 5
■ Traktandum 6 (Teilbeschlüsse Steuersätze, Budget)
Gelterkinden, 11. Dezember 2024
Der Gemeindeverwalter
Christian Ott