Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 - Beschlussprotokoll
Protokoll
://: Das ausführliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 wird genehmigt.
Traktandum 1: Jahresrechnung 2024
://: Genehmigung der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde für das Jahr 2024 (inklusive Abschreibungen und punktuellen Budgetüberschreitungen) mit einem ausgewiesenen Ertragsüberschuss von CHF 1‘679‘456.21.
://: Kenntnisnahme der Abrechnung des Verpflichtungskredits.
Traktandum 2: Bericht Geschäftsprüfungskommission
Kein Beschluss.
Traktandum 3: Investitionskredit «Freibad, Sanierung Schwimmbecken 50 m»
://: Im Zusammenhang mit der Sanierung des Freibades wird der Gemeinderat beauftragt innerhalb von 18 Monaten ein Konzept zu erarbeiten, wie die Gemeinden der Region künftig an den laufenden Kosten des Hallen- und Freibads beteiligt werden können. Inhalt dieses Konzepts sind insbesondere der Kreis der beteiligten Gemeinden, die Höhe der zu erwartenden Beiträge, einen konkreten Zeitplan, sowie das weitere Vorgehen. Der Gemeinderat legt dieses Konzept der Gemeindeversammlung spätestens im Dezember 2026 vor. Das Konzept bildet die Grundlage für die Verhandlung mit den definierten Gemeinden.
://: Genehmigung Baukredit von CHF 1‘430‘000 inkl. MWST, vorbehältlich der Genehmigung des KASAK Beitrages.
Traktandum 4: Investitionskredit «Sanierung Farnsbergweg»
://: Genehmigung Investitionskredit Sanierung Farnsbergweg im Betrag von CHF 1'098'000 inkl. MWST.
Traktandum 5: Neue Infrastrukturreglemente (Strassenreglement, Wasserreglement, Abwasserreglement)
://: Zustimmung zum Strassenreglement, dies mit folgender Änderung von Art. 26 Abs. 3-5:
3 Der wirtschaftliche Mehrwert nach Ziff. 1 wird im Einzelfall durch eine unabhängige Schätzung festgelegt. Die Beitragspflicht ist auf den durch die Massnahme bedingten wirtschaftlichen Mehrwert des Grundstücks beschränkt.
Dieser Text (Abs. 3-5, kursiv geschrieben) wurde gestrichen:
3 Ein beitragspflichtiger Ausbau oder eine beitragspflichtige Korrektion liegt jedoch vor, wenn
a) ein Grundstück durch einen Ausbau oder eine Korrektion einer Strasse rascher, sicherer oder bequemer erreicht werden kann und die Erschliessung insgesamt eine wesentliche Verbesserung erfährt oder
b) die bauliche Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks verbessert wird.
4 Eine Verbesserung liegt insbesondere vor bei
a) Einbau einer korrekten Strassenentwässerung,
b) Anbringen von Randabschlüssen,
c) Bau eines Trottoirs,
d) Ausbau einer verhältnismässig schmalen zu einer erheblich breiteren Strasse,
e) Ersatz des Strassenkoffers,
f) Ausbau der Strassenbeleuchtung.
5 Eine beitragspflichtige wesentliche Verbesserung liegt vor, wenn im Rahmen eines Ausbaus oder einer Korrektion mehrere Verbesserungen realisiert werden und diese einen wesentlichen Anteil an den Projektkosten ausmachen.
://: Zustimmung zum Wasserreglement.
://: Genehmigung der Beiträge und Gebühren im Wasserreglement (Anhang 1 bis 4).
://: Zustimmung zum Abwasserreglement.
://: Genehmigung der Beiträge und Gebühren im Abwasserreglement (Anhang 1 bis 4).
Traktandum 6: Teilrevision Gemeindeordnung
://: Zustimmung zur Teilrevision der Gemeindeordnung, dies mit folgenden Änderungen:
• Ergänzung und damit Beibehaltung Art. 2 lit. e: „Geschäftsprüfungskommission: 5 Mitglieder (Ausschuss der Gemeindekommission),“.
• Einfügen neuer Art. 5bis: „Lehrkräfte der Primarstufe können den Behörden und Kontrollorganen der Gemeinde angehören. Vorbehalten sind die besonderen, für die einzelnen Gemeindebehörden geltenden Unvereinbarkeiten und Vereinbarkeiten.“.
• Ergänzung Art. 6: „Die Stille Wahl ist bei allen Wahlen gemäss Art. 4 sowie nach Art. 7 Abs. 2 lit. b und c möglich.“.
• Aufhebung Art. 7 Abs. 2 lit. a.
Dies mit folgenden Inkraftsetzungen:
Per Genehmigungsdatum Kanton: Art. 2 lit. b, Art. 3 lit. d, Art. 4 lit. d, Art. 7 Abs. 2 lit. a
Per 1. Januar 2026: Art. 8, Art. 9, Art. 10
Per 1. Juli 2028: Art. 5, Art. 5bis, Art. 6
Traktandum 7: Änderung Art. 5 Reglement über den Fonds für Infrastrukturbeiträge
://: Zustimmung zur Änderung von Art. 5 des Reglements über den Fonds für Infrastrukturbeiträge mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2026.
Traktandum 8: Aufhebung Reglement über die Erschliessungsbeiträge Lärmschutzwand Chienbergreben/Ebnet
://: Genehmigung der Aufhebung des Reglements über die Erschliessungsbeiträge Lärmschutzwand Chienbergreben/Ebnet.
Referendum
Gemäss §§ 48 und 49 des Gemeindegesetzes (SGS 180) bestehen folgende Referendumsmöglichkeiten:
Dem fakultativen Referendum unterstehen folgende Beschlüsse (ein entsprechendes Begehren ist von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung der Gemeindeverwaltung einzureichen):
■ Traktanden 3-5, 7, 8
Dem obligatorischen Referendum untersteht folgender Beschluss (die Urnenabstimmung findet am 28. September 2025 statt):
■ Traktandum 6
Keine Referendumsmöglichkeiten bestehen bei folgenden Beschlüssen:
■ Protokoll
■ Traktanden 1, 2
Gelterkinden, 18. Juni 2025
Der Gemeindeverwalter
Christian Ott