Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer/innen.
Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen dürfen nicht zu weit in das Trottoir resp. in den Fahrbahnbereich ragen. Der Strassenunterhaltsdienst und die Strassenverkehrssicherheit werden dadurch teilweise stark beeinträchtigt. Wir bitten daher die Bevölkerung, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Es werden sporadisch Kontrollen durchgeführt.
Die Höhe muss mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.