24. Okt. 2024, 10:13 Uhr
Sozialhilfebehörde - Erwahrung Erneuerungswahlen 22. September 2024
Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028
Das Wahlergebnis wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellte der Gemeinderat das Ergebnis der Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörde verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt. Den Gewählten wird herzlich zur Wahl gratuliert.