15. Jul 2025, 10:36 Uhr
Drittmeldepflicht für Liegenschaftseigentümer
Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) sind Vermieter und Vermieterinnen von Wohnungen verpflichtet, der Gemeindeverwaltung den Mietantritt und die Beendigung der Miete mitzuteilen.
Solche Mietermeldungen können via Online-Meldeformular auf unserer Website www.gelterkinden.ch (Quicklinks: online-schalter) erfolgen.
Bitte nutzen Sie künftig diese einfache Meldemöglichkeit. Besten Dank.