navigation
logo
 
schliessen
Aktuelles
15. Jul 2025, 10:36 Uhr

Drittmeldepflicht für Liegenschaftseigentümer

Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) sind Vermieter und Vermieterinnen von Wohnungen verpflichtet, der Gemeindeverwaltung den Mietantritt und die Beendigung der Miete mitzuteilen.

Solche Mietermeldungen können via Online-Meldeformular auf unserer Website www.gelterkinden.ch (Quicklinks: online-schalter) erfolgen.

Bitte nutzen Sie künftig diese einfache Meldemöglichkeit. Besten Dank.

Alle Inhalte «Aktuelles»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Favoriten
    • Meine Favoriten
    • Hinzufügen
    • Anzeigen
    • Abbrechen
...