Hauskehricht/Sperrgut
Als Hauskehricht gilt vorwiegend brennbares Material, welches in den zugelassenen Kehrichtsäcken oder -containern Platz hat und nicht einer Separatsammlung zugeführt werden kann. Hauskehricht bis um 07.00 Uhr mit Gebührenmarken versehen am Strassenrand bereitstellen.
Gebühren Hauskehricht ab 2025:
1/2 Gebührenmarke (CHF 1.75) für einen 17 l Sack
1 Gebührenmarke (CHF 3.50) für einen 35 l Sack
2 Gebührenmarken (CHF 7.00) für einen 60 l Sack
3 Gebührenmarken (CHF 10.50) für einen 110 l Sack
Als brennbares Sperrgut gilt Abfall (bis zu 30 kg, 200x100x50 cm), welcher im Kehrichtsack oder -container nicht Platz hat. Sperrgut mit Gebührenmarken versehen und zusammen mit dem Hauskehricht bereitstellen.
Gebühren Sperrgut:
3 Gebührenmarken (CHF 10.50)