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Aktuelles
2. Apr. 2025, 09:29 Uhr

Erwahrung der Ersatzwahl in die Gemeindekommission

Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028

Das Ergebnis für die Ersatzwahl in die Gemeindekommission wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.

Gemäss § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte stellte der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt. Der Gewählten

Ursula Biland-Thommen, geb. 1972, SP, neu,

wird herzlich zur Wahl gratuliert.

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