20. Dez. 2024, 14:26 Uhr
Wichtige Hinweise für Hundehaltende
Meldepflicht (An- und Abmeldung)
Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde innert 10 Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden. Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde erfasst neue Hundehaltende in der AMICUS Hundedatenbank.
Gebührenerhebung
Die Hundegebührenrechnungen werden voraussichtlich im 1. Quartal 2025 verschickt. Die Gebühren haben sich für das Jahr 2025 nicht verändert. Das Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Gelterkinden und die Gebührenverordnung sind auf www.gelterkinden.ch zu finden.