Gemeindeneuwahlen 2024
Diese Gremien werden für folgende Amtsperioden neu gewählt:
Gemeinderat/Präsidium: 1. Juli 2024 - 30. Juni 2028
Gemeindekommission: 1. Juli 2024 - 30. Juni 2028
Weitere Kommissionen: 1. Juli 2024 - 30. Juni 2028
Schulräte: 1. August 2024 - 31. Juli 2028
Sozialhilfebehörde: 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2028
Der Gemeinderat hat folgende Termine für die Neuwahlen in Gelterkinden festgelegt. Gemäss Gemeindeordnung ist jeweils eine Stille Wahl möglich. Zu beachten gilt, dass seit 01.01.2023 bei Majorzwahlen eine Eingabefrist von 62 Tagen bis 12 Uhr gilt (bisher 48 Tage bis 17 Uhr).
Datum | Wahl von | Einreichung Wahlvorschläge |
03.03.2024* | Gemeinderat, Gemeindekommission | 02.01.2024 |
14.04.2024 | Nachwahl für am 03.03.2024 nicht gewählte Mitglieder | 11.03.2024 |
09.06.2024* | Gemeindepräsidium, Schulräte | 08.04.2024** |
30.06.2024 | Nachwahl für am 09.06.2024 nicht gewählte Mitglieder | 17.06.2024 |
22.09.2024* | Sozialhilfebehörde | 22.07.2024 |
24.11.2024* | Nachwahl für am 22.09.2024 nicht gewählte Mitglieder | 30.09.2024 |
* Eidgenössische Blankoabstimmungstermine
**Aufgrund der neuen Eingabefrist von 62 Tagen bei der Möglichkeit der Stillen Wahl, liegt die Eingabefrist für die Wahl des Gemeindepräsidiums vor der Nachwahl für den Gemeinderat. Kandidierende für den Gemeinderat, sollte es zu einer Nachwahl am 14. April 2024 kommen, reichen ihren allfälligen Wahlvorschlag für das Gemeindepräsidium bereits vorgängig bis zum 8. April 2024 ein.
Die Mitglieder in die Kommissionen und das Wahlbüro werden gemäss Gemeindeordnung durch den Gemeinderat und / oder die Gemeindekommission gewählt (durch für die Amtsperiode 2024-2028 gewählten Mitglieder). Diese Wahl findet am 24.06.2024 statt. Hier ist keine Stille Wahl möglich.
Vor den jeweiligen Wahlen werden detaillierte Informationen zum Wahlprozedere publiziert.