Haus-zu-Haus-Sammlung
Hauskehricht/Sperrgut
Als Hauskehricht gilt vorwiegend brennbares Material, welches in den zugelassenen Kehrichtsäcken oder -containern Platz hat und nicht einer Separatsammlung zugeführt werden kann. Hauskehricht bis um 07.00 Uhr mit Gebührenmarken versehen am Strassenrand bereitstellen.
Gebühren Hauskehricht:
1/2 Gebührenmarke (CHF 1.40) für einen 17 l Sack
1 Gebührenmarke (CHF 2.80) für einen 35 l Sack
2 Gebührenmarken (CHF 5.60) für einen 60 l Sack
3 Gebührenmarken (CHF 8.40) für einen 110 l Sack
Als brennbares Sperrgut gilt Abfall (bis zu 30 kg, 200x100x50 cm), welcher im Kehrichtsack oder -container nicht Platz hat. Sperrgut mit Gebührenmarken versehen und zusammen mit dem Hauskehricht bereitstellen.
Gebühren Sperrgut:
3 Gebührenmarken (CHF 8.40)