Ersatzwahl Gemeindekommission 18. Mai 2025
In § 9 des Gemeindegesetzes des Kantons Basel-Landschaft (SGS 180) ist die Unvereinbarkeit zu Wahlen in die Gemeindebehörden geregelt. Die Unvereinbarkeit gilt auch für Lehrkräfte an der jeweiligen Gemeindeschule (Primarstufe). Ausnahmen sind in der Gemeindeordnung zu regeln. Dass Lehrkräfte dennoch wählbar sind, ist im Gemeindekommissionsreglement der Einwohnergemeinde Gelterkinden festgehalten.
Gemäss Stabstelle Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft ist dieser Passus im Gemeindekommissionsreglement durch eine Änderung im Gemeindegesetz nichtig geworden.
Annemarie Spinnler Laube wurde per 1. Juli 2024 in die Gemeindekommission gewählt. Auf Grund ihrer Anstellung als Lehrperson an der Primarschule Gelterkinden gilt ihr Einsitz in der Gemeindekommission als unvereinbar. Sie hat darum ihr Mandat in der Gemeindekommission per sofort niedergelegt. Es ist eine Ersatzwahl für einen Sitz in die Gemeindekommission anzusetzen.
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl auf den 18. Mai 2025 festgelegt. Eine allfällige Nachwahl findet am 29. Juni 2025 statt.
Wahlberechtigt sind alle in Gelterkinden stimmberechtigten Personen. Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).
Unvereinbarkeit gemäss § 9, Ziff. 1 Gemeindegesetz (SGS 180):
Die Mitglieder des Regierungsrats und des Kantonsgerichts sowie die Gemeindeangestellten dürfen nicht den Gemeindebehörden und den Kontrollorganen angehören. Lehrkräfte an Gemeinde- oder an Kreisschulen dürfen nicht den Behörden und Kontrollorganen der Gemeinde bzw. der beteiligten Gemeinden angehören, ausser die Gemeindeordnung sieht die Vereinbarkeit vor. Vorbehalten sind die besonderen, für die einzelnen Gemeindebehörden geltenden Unvereinbarkeiten und Vereinbarkeiten.
Art. 2 des Gemeindekommissionsreglement der Einwohnergemeinde Gelterkinden ist nicht mehr anwendbar.
Möglichkeit der Stillen Wahl – Eingabeschluss 17. März 2025, 12 Uhr
Für die Wahlen ist die Stille Wahl gemäss Art. 4 und 6 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Gelterkinden möglich. Wahlvorschläge sind der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden einzureichen.
Die Formulare für kommunale Wahlen (Majorz Wahlvorschläge Deckblatt, Wahlvorschläge, Unterzeichnendenliste) können auf der Website des Kantons Basel-Landschaft heruntergeladen werden (Link auf www.gelterkinden.ch, Politik und Verwaltung, Abstimmungen und Wahlen).
Muss eine Nachwahl angesetzt werden, sind die Wahlvorschläge bis zum 26. Mai 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120)
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.11)
Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
061 985 22 22 oder einwohnerdienste@gelterkinden.ch