Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Marchmatten"
Gestützt auf den rechtsgültigen Strassennetzplan hat der Gemeinderat am 14. Oktober 2024 die Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan Marchmatten betreffend Aufhebung Kehrplatz erlassen.
Gemäss §31 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) sind erlassene Zonenvorschriften während dreissig Tagen öffentlich aufzulegen.
Die Planauflage dauert vom 24. Oktober 2024 bis 22. November 2024. Die Unterlagen können hier und während den Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Bau der Gemeindeverwaltung Gelterkinden an der Marktgasse 8 eingesehen werden.
Mutationsplan
Planungsbericht
Mitwirkungsbericht
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Gelterkinden, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden.
Gemeinderat Gelterkinden