05. August 2024
Erneuerungswahlen Sozialhilfebehörde
für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028
- Es sind 6 Mandate in der Sozialhilfehörde zu besetzen.
- Für die Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 wurden fristgerecht mehr Personen vorgeschlagen als gemäss Gemeindeordnung Mandate zu besetzen sind. Die Stille Wahl kam nicht zustande. Somit finden am 22.September 2024 Urnenwahlen statt.
- Für die Wahl der Sozialhilfebehörde gilt das Mehrheitswahlrecht (Majorzsystem).
- Die 6 Personen mit den meisten Stimmen gelten als gewählt, sofern sie das absolute Mehr erreichen.
- Werden am 22. September 2024 nicht genügend Personen gewählt, finden Nachwahlen am 24. November 2024 statt. Für die Stille Wahl der Nachwahl sind Wahlvorschläge bis zum 30. September 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die nötigen Formulare können auf der Website des Kantons Basel-Landschaft heruntergeladen werden.
Es gilt zu beachten:
- Es ist jede in Gelterkinden stimmberechtigte Person wählbar, also nicht nur die vorgeschlagenen Personen (Ausnahme: § 9 Gemeindegesetz SGS 180)
- Die Wahlzettel sind handschriftlich auszufüllen.
- Pro Zeile darf nur eine Person aufgeschrieben werden.
- Pro Wahlzettel kann die gleiche Person nur einmal aufgeführt werden.
Vorgeschlagene Personen:
Bolliger Christian, 1969, Politologe, SP, bisher
Fleury-Meier Yvonne, 1970, Kaufm. Angestellte, BZG, bisher
Hintermann Rolf, 1969, Verkaufsleiter, BZG, bisher
Marbot Noëmi, 1984, Anwältin, SP, bisher
Spross Hasler Yolanda, 1966, Schulleiterin, SP, bisher
Uhlenhut Fritz, 1986, Sozialarbeiter FH, SP, neu
Zumbrunnen Daniel, 1971, IV-Berufsberater, BZG, bisher
(BZG = Bürgerlicher Zusammenschluss Gelterkinden, SP = Sozialdemokratische Partei)
Bekanntgabe der Resultate:
Die Resultate werden in der Vitrine der Gemeindeverwaltung angeschlagen und wie folgt publiziert: Gemeindewebsite (www.gelterkinden.ch), Gemeinde-App und Oberbaselbieter Zeitung.